Was sind Entlastungsleistungen und wie können sie bezogen werden.

Entlastungsleistungen sind bezuschusste Zusatzleistungen die nicht über die Pflegeversicherung abrechenbar ist. Das heißt: Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen gesetzlich geregelten Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause von einem Pflegedienst oder einem pflegenden Angehörigen betreut werden. Die Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro pro Monat können Sie zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Zu den Entlastungsleistungen gehören zum Beispiel Dienste wie: Schnee Beräumung, Gartenpflege, Tierpflege, Hausmeistertätigkeiten usw. Sprechen Sie uns an und fragen Sie nach den Möglichkeiten der Beantragung.